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Die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge geht vom Gedanken aus, dass selbstbewohntes Wohneigentum ebenfalls eine Form von Altersvorsorge darstellen kann.
Diese Bestimmungen gelten demzufolge nur für aktive Versicherte und nicht für Altersrentner bzw. Invalide.
Demzufolge können Mittel aus der Leica Pensionskasse für den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum vorbezogen werden.

Antrag für Vorbezug oder Verpfändung von Vorsorgegeldern gemäss Wohneigentumsförderungsgesetz (WEFG)
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Merkblatt zur Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge
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