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Fragen zur Vorsorge
Fragen zur Vorsorge
Wie werde ich über die Beiträge und Leistungen der Pensionskasse orientiert?

Die Pensionskasse stellt allen Versicherten jährlich einen Vorsorgeausweis zu, woraus die Beiträge und Leistungen (mutmassliche Altersleistungen, Todesfallleistungen und Invaliditätsleistungen) ersichtlich sind.

Wie sieht die finanzielle Lage der Pensionskasse aus?

Die Pensionskasse weist per 31. Dezember 2021 einen Deckungsgrad von 125,6% aus. Dies zeigt, dass das benötigte Vorsorgekapital für die Aktiven und Rentner - unter Zugrundelegung der derzeit angewandten Berechnungsgrundlagen - durch das vorhandene Vermögen gedeckt ist. Es besteht eine leichte Ueberdeckung. Dem jährlichen Geschäftsbericht der Pensionskasse können diese Information sowie weitere wichtige organisatorische und finanzielle Daten und Kennzahlen entnommen werden. Dieser Bericht kann direkt bei der Verwaltung verlangt oder im Internet (Geschäftsbericht) abgerufen werden.

Wie kann eine versicherte Person mit Wohnsitz in der EU ihre Freizügigkeitsleistung (Austrittsleistung) in bar beziehen?

Seit dem 1. Juni 2007 kann nur noch den überobligatorischen Teil der Freizügigkeitsleistung in bar bezogen werden. Der obligatorische Teil der Freizügigkeitsleistung, das sogenannte BVG-Altersguthaben (vgl. Vorsorgeausweis), muss in der Schweiz auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen oder zur Errichtung einer Freizügigkeitspolice verwendet werden.

Ist es bei (ordentlicher bzw. vorzeitiger) Pensionierung nach wie vor möglich, das volle Kapital aus der Pensionskasse auch bei Wohnsitz in der EU zu beziehen?

Ja, das ist auch nach dem 1. Juni 2007 möglich. Die Anmeldung für den Kapitalbezug (Voll- oder Teilbezug) ist spätestens 1 Monat vor der Pensionierung bei der Verwaltung der Pensionskasse einzureichen. Für die Kapitalauszahlung ist die Unterschrift des Ehegatten erforderlich.

Sind beim Eintritt in die Leica Pensionskasse nebst der Austrittsleistung der früheren Pensionskasse weitere Pensionskassengelder einzubringen?

Ja, es sind sämtliche Austrittsleistungen aus früheren Vorsorgeverhältnissen in die Pensionskasse einzubringen, also auch Guthaben auf Freizügigkeitskonten und Freizügigkeitspolicen.